Der Gewerbesteuermessbescheid für 2009 vom 3.12.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.6.2017 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 53% und dem Beklagten zu 47% auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger in den Streitjahren 2009 bis 2011 eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des §
Im Jahr 2007 fragte der US-amerikanische Rechtsanwalt D (künftig D), der den Kläger aus einer vormaligen Tätigkeit bei der New Yorker Broker Inc. in den 1990er Jahren kannte, bei diesem an, ob er ein US-amerikanisches Unternehmen bei seinem Börsengang begleiten wolle. Im Sommer 2008 konkretisierten sich diese Pläne und D berichtete dem Kläger von einer B Inc. sowie deren angeblicher Tätigkeit. Er übersandte dem Kläger Werbematerialien, die wie folgt betitelt waren: "…" und "…"
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