FG München - Urteil vom 27.11.2018
6 K 2407/15
Normen:
GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 33;
Fundstellen:
EFG 2019, 376

Rechtsstreit um den Zerlegungsmaßstab für einen Gewerbesteuermessbetrag; Anspruch auf Einbeziehung der Arbeitslöhne der Betriebsführungsgesellschaften beim Zerlegungsmaßstab

FG München, Urteil vom 27.11.2018 - Aktenzeichen 6 K 2407/15

DRsp Nr. 2019/2730

Rechtsstreit um den Zerlegungsmaßstab für einen Gewerbesteuermessbetrag; Anspruch auf Einbeziehung der Arbeitslöhne der Betriebsführungsgesellschaften beim Zerlegungsmaßstab

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 33;

Gründe

I.

Streitig ist der Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuermessbetrag der X.

Die X bildete den operativen Kern der X Gruppe. Das operative Geschäft der X teilte sich im Wesentlichen auf zwei Geschäftsbereiche auf.

Es bestand eine Betriebsaufspaltung. Besitzunternehmen war die X Beteiligung GbR. Als Betriebsunternehmen fungierte die X. Im Jahr 2010 übertrug die X im Rahmen einer Neuordnung der Unternehmensstruktur die Produktionsbetriebe auf drei Schwesterkapitalgesellschaften,

die X S GmbH,

die X U GmbH und

die X N GmbH