Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens, trägt die Klägerin.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang um die Berücksichtigung von Wertpapieren als Sonderbetriebsvermögen.
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