FG Köln - Urteil vom 26.04.2018
1 K 1896/17
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2;
Fundstellen:
EFG 2018, 1195

Rechtsstreit um die Berücksichtigung von Wertpapieren als Sonderbetriebsvermögen; Eignung der Wertpapiere als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

FG Köln, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen 1 K 1896/17

DRsp Nr. 2018/7122

Rechtsstreit um die Berücksichtigung von Wertpapieren als Sonderbetriebsvermögen; Eignung der Wertpapiere als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens, trägt die Klägerin.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang um die Berücksichtigung von Wertpapieren als Sonderbetriebsvermögen.