Der Gewerbesteuermessbetrag 2013 wird unter Änderung des Bescheides vom 12. August 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2017 dahingehend festgesetzt, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb um 1 914,28 EUR gekürzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Klägerin im Streitjahr 2013 gewerbesteuerpflichtig gewesen ist oder nicht.
Die Klägerin, ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, wurde durch Vertrag vom 4. Juni 2008 (UR-Nr. .../2008 des Notars B... aus C...) mit Sitz in C... gegründet und am ........2009 in das Handelsregister beim Amtsgericht C... eingetragen. Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand war zunächst "die Verwaltung D...". Das Stammkapital der Gesellschaft betrug 25 000,00 EUR. Alleinige Gesellschafterin war die E... GmbH. Alleiniger Gesellschafter war zunächst Herr F... mit Geschäftssitz in C....
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|