FG Sachsen - Urteil vom 16.10.2019
8 K 1863/18
Normen:
GrStG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) und S. 2; GrStG § 4 Nr. 5;

Rechtsstreit um die Grundsteuerbefreiung eines mit einem Schulhaus bebauten Grundstücks; Vermietung des Grundstücks an gGmbH als Betreiber einer Schule in freier Trägerschaft; Voraussetzungen der Anerkennung als begünstigter Rechtsträger im Sinne von § 3 Abs. 1 GrStG

FG Sachsen, Urteil vom 16.10.2019 - Aktenzeichen 8 K 1863/18

DRsp Nr. 2020/1069

Rechtsstreit um die Grundsteuerbefreiung eines mit einem Schulhaus bebauten Grundstücks; Vermietung des Grundstücks an gGmbH als Betreiber einer Schule in freier Trägerschaft; Voraussetzungen der Anerkennung als begünstigter Rechtsträger im Sinne von § 3 Abs. 1 GrStG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

GrStG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) und S. 2; GrStG § 4 Nr. 5;

Tatbestand

Streitig ist, ob ein mit einem Schulhaus bebautes Grundstück, das der Kläger an eine gGmbH vermietet, die dort eine Schule in freie Trägerschaft betreibt, von der Grundsteuer befreit ist.