Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 914.854,-- EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Versicherungsteuer-Nachforderungsbescheids, und hierbei insbesondere um die Frage, ob die Steuerfestsetzung hinreichend bestimmt genug erfolgt ist, und ob für vom Kläger im Jahre 2009 vereinnahmte Versicherungsentgelte die Versicherungsteuer unter Zugrundelegung des ermäßigten Steuersatzes für eine Hagelversicherung zu berechnen ist.
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