FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.08.2019
3 K 3137/19
Normen:
EStG § 21 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2020, 798

Rechtsstreit um eine Kaufpreisaufteilung für Zwecke der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei den Vermietungseinkünften; Marktangemessenheit der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.08.2019 - Aktenzeichen 3 K 3137/19

DRsp Nr. 2020/1256

Rechtsstreit um eine Kaufpreisaufteilung für Zwecke der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei den Vermietungseinkünften; Marktangemessenheit der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um eine Kaufpreisaufteilung für Zwecke der AfA bei den Vermietungseinkünften, und zwar um die Frage, ob der Aufteilung im Kaufvertrag zu folgen oder eine anderweitige Schätzung vorzunehmen ist.

I.1.

Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 26.04.2017 die 1-Zimmer-Eigentumswohnung in der B...-straße in C..., im Aufteilungsplan der WEG mit Nr. ... bezeichnet, gelegen im 2. OG, mit einer Größe von 38,83 m2, verbunden mit einem Miteigentumsanteil von 38,577/1000 an dem Grundstück mit der Größe von 1.185 m2, einem Sondernutzungsrecht an einem Kellerraum und dem Sondernutzungsrecht an der unteren Ebene eines Doppelgaragenplatzes. Das Haus wurde im Jahr 1973 fertiggestellt.