Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert der Berufung wird auf 11.700,00 € festgesetzt.
Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach der einstimmigen Überzeugung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung nicht zukommt, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung durch Urteil nicht erfordert und auch eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
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