Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts Hamburg - Barmbek vom 27.1.2015 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von € 200.000,-.
I.
Der Beteiligte zu 1), geboren am 15. September 1920, ist am 25. 4. 2002 im Grundbuch von Sasel, ....., aufgrund des Erbscheins vom 19. September 2001 (Amtsgericht Hamburg, Geschäfts-Nr. 76 IV-
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