Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 20.11.2019 –
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 18.713,46 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I
Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug über die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für die vom Kläger geltend gemachten Zahlungsansprüche.
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