Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 26.01.2018, Az.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.495,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|