I.
Die Klägerin verlangt von dem beklagten Land als Trägerin der Finanzverwaltung (im Folgenden: die Beklagte) die Zahlung eine Betrages von 40.424,92 Euro, welcher von einer mit ihr wirtschaftlich verbundenen GmbH zur Begleichung einer Umsatzsteuerschuld der Klägerin gezahlt, nach Insolvenz der GmbH aber vom Finanzamt wegen Anfechtung an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt worden ist.
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