Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.02.2018 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
3.Der Beschwerdewert wird auf 2.250,00 € festgesetzt.
4.Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter der F Fonds Nr. 17 "A GmbH & Co. C. KG" vom Beklagten als Kommanditisten die Rückzahlung von Ausschüttungen, während die Kapitalanteile der Kommanditisten unter den Betrag der Einlage herabgemindert war. Der Kläger legte eine Insolvenztabelle (Anlage K 2) vor, aus der sich die Anmeldung einer Forderung "Gewerbesteuer 2013" des Finanzamtes H-Mitte ergibt.
Der Beklagte beantragte eine Vorabentscheidung nach § 17 a GVG über den Rechtsweg der Steuerforderung.
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