Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Dezember 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Klägerin auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
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