BGH - Urteil vom 18.03.2019
AnwZ (Brfg) 6/18
Normen:
BRAO § 46 Abs. 2; BRAO § 46 Abs. 3; BRAO § 46 Abs. 4; BRAO § 46 Abs. 5;
Fundstellen:
AnwBl 2019, 360
DB 2019, 1021
FamRZ 2019, 1204
MDR 2019, 638
NJW 2019, 2032
NZG 2020, 40
WM 2019, 892
Vorinstanzen:
AnwGH Baden-Württemberg, vom 14.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AGH 10/17 I

Rechtswidrige Ablehnung des Antrags auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Berücksichtigung der Elternzeit des Rechtsanwalts

BGH, Urteil vom 18.03.2019 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 6/18

DRsp Nr. 2019/5800

Rechtswidrige Ablehnung des Antrags auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Berücksichtigung der Elternzeit des Rechtsanwalts

Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Dezember 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Klägerin auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 46 Abs. 2; BRAO § 46 Abs. 3; BRAO § 46 Abs. 4; BRAO § 46 Abs. 5;

Tatbestand