FG Niedersachsen - Urteil vom 04.08.2016
6 K 113/16
Normen:
AO § 80 Abs. 5;

Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren eines Mandanten

FG Niedersachsen, Urteil vom 04.08.2016 - Aktenzeichen 6 K 113/16

DRsp Nr. 2017/277

Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren eines Mandanten

Eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO wirkt nur für das jeweilige Verfahren und auch nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt; eine Zurückweisung für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren eines Mandanten ist rechtswidrig.

Normenkette:

AO § 80 Abs. 5;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage der Nichtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit eines Zurückweisungsbescheides, durch den der Beklagte die Kläger gemäß § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) als Bevollmächtigte bzw. als Beistand der A & Co. Limited zurückgewiesen hat.

Die Klägerin wurde am 15. Juni 2005 als Kapitalgesellschaft britischen Rechts (private limited company by shares) mit Sitz in Großbritannien gegründet. Sie unterhält Niederlassungen in B/Niederlande sowie in C/Belgien. Als Geschäftsführungsorgane ("director") handeln für sie D und der in E/Bundesrepublik Deutschland wohnhafte F.