Die Beteiligten streiten um die Frage der Nichtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit eines Zurückweisungsbescheides, durch den der Beklagte die Kläger gemäß § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) als Bevollmächtigte bzw. als Beistand der A & Co. Limited zurückgewiesen hat.
Die Klägerin wurde am 15. Juni 2005 als Kapitalgesellschaft britischen Rechts (private limited company by shares) mit Sitz in Großbritannien gegründet. Sie unterhält Niederlassungen in B/Niederlande sowie in C/Belgien. Als Geschäftsführungsorgane ("director") handeln für sie D und der in E/Bundesrepublik Deutschland wohnhafte F.
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