FG Niedersachsen - Gerichtsbescheid vom 04.05.2020
6 K 53/18
Normen:
AO § 60a;

Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Erlasses eines Feststellungsbescheides nach § 60a AO

FG Niedersachsen, Gerichtsbescheid vom 04.05.2020 - Aktenzeichen 6 K 53/18

DRsp Nr. 2022/16823

Rechtswidrigkeit der Ablehnung des Erlasses eines Feststellungsbescheides nach § 60a AO

Normenkette:

AO § 60a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte zu Recht den Erlass eines Feststellungsbescheides nach § 60a AO hinsichtlich der Satzung der Klägerin vom 31.10.2016 abgelehnt hat.

Die Klägerin ist eine Stiftung, deren Errichtung auf die letztwillige Verfügung vom 28.02.2013 der im März 2014 verstorbenen C zurückgeht. Mit genannter letztwilliger Verfügung hatte C ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts H vom 28.09.2016 ihr gesamtes Vermögen der Klägerin vererbt. C ist ihrerseits Alleinerbin ihres am 15.02.2013 verstorbenen D gewesen.