Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 12.12.2019 aufgehoben.
Der Bescheid vom 15.08.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die erfolgte Neuberechnung ihrer Witwenrente unter Anrechnung von Einkommen, das sie aus der Ausübung eines Minijobs erzielt hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|