OLG Hamm - Beschluss vom 23.02.2017
15 W 463/16
Normen:
BGB § 184;
Fundstellen:
FuR 2017, 527
Vorinstanzen:
AG Kamen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 VI 175/15

Rechtswirkungen der Genehmigung der Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters zur Übertragung einer Nacherbenanwartschaft bei zwischenzeitlichem Eintritt des Nacherbfalls

OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2017 - Aktenzeichen 15 W 463/16

DRsp Nr. 2017/7818

Rechtswirkungen der Genehmigung der Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters zur Übertragung einer Nacherbenanwartschaft bei zwischenzeitlichem Eintritt des Nacherbfalls

Die Genehmigung der Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters zur Übertragung einer Nacherbenanwartschaft wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, wird also auch dann wirksam, wenn zwischenzeitlich der Nacherbfall eingetreten ist.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die für die (erneute) Erteilung eines Erbscheins entsprechend dem Antrag vom 24.06.2016 notwendigen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 120.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 184;

Gründe

I.)

Die Erblasserin errichtete am 18.08.1994 ein privatschriftliches Testament, in dem sie ihren Stiefsohn E zum befreiten Vorerben und die Beteiligten zu 2) bis 6) zu Nacherben einsetzte. Einen inhaltlich entsprechenden Erbschein erteilte das Amtsgericht E am 04.08.2015.