Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Kammergerichts vom 5. August 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Gegenstandswert: 208.760,48 €
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