Streitig ist unter anderem, ob dem Erlass von Änderungsbescheiden Ermittlungsfehler des Beklagten entgegenstehen und ob dieser in zutreffender Weise den geldwerten Vorteil aus der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfasst hat.
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