BFH vom 10.02.2000
VI B 108/99
Fundstellen:
BB 2000, 863
BFH/NV 2000, 807
BFHE 191, 54
BStBl II 2000, 398
DB 2000, 1055
DStR 2000, 681

Referendariat als Berufsausbildung

BFH, vom 10.02.2000 - Aktenzeichen VI B 108/99

DRsp Nr. 2000/4865

Referendariat als Berufsausbildung

Das Referendariat im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung ist Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.

Für die Praxis:

Nach der neuen BFH-Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 9.6.1999, BStBl II, 710) befindet sich ein Kind in Berufsausbildung, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.