Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 20.02.2019, Az. S 15 RF 2/19, wird zurückgewiesen.
I.
Streitig ist die Höhe der Vergütung für ein im Auftrag des Gerichts erstelltes medizinisches Gutachten in einem pflegeversicherungsrechtlichen Streit.
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