Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung eines Präferenzzolls auf die Einfuhr von Palmöl aus Honduras.
Am 5. und 6. August 2012 wurden im Hafen von A, Honduras, 3.305,77 t und 1.008,810 t rohes Palmöl auf das Schiff B geladen und nach Hamburg transportiert.
Für 3.305,77 t dieser Ladung wurde am 10. August 2012 das Ursprungszeugnis Form A 4750-12 ausgestellt, das dessen honduranischen Ursprung bestätigt. Als Exporteur ist die C, ... in D, Honduras, genannt. Dieses Ursprungszeugnis erkannte der Beklagte nach Durchführung eines Nachprüfungsersuchens an.
Für 1.008,810 t Palmöl wurde am 16. August 2012 das Ursprungszeugnis Form A 4829-12 ausgestellt. Es bestätigt ebenfalls den honduranischen Ursprung dieser Ware. In Feld 12 fehlt jedoch die Unterschrift des Ausführers E ..., F.
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