Der Kläger ist xxxxxxxxxxxxx.
In seiner Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2000 erklärte er neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit u. a. sonstige Einkünfte in Höhe von ./. 2.604,00 DM, die sich aus Veräußerungsverlusten von Wertpapieren in Höhe von 2.118,48 DM sowie von Werbungskosten in Höhe von 484,04 DM zusammensetzten. Zu den Einzelheiten wird auf Bl. 69 der Einkommensteuerakte verwiesen.
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