FG Berlin - Urteil vom 22.06.2004
7 K 7500/02
Normen:
EStG § 10d ; EStG § 22 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 8 ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 9 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1842

Regelung über Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften verfassungsgemäß

FG Berlin, Urteil vom 22.06.2004 - Aktenzeichen 7 K 7500/02

DRsp Nr. 2004/14598

Regelung über Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften verfassungsgemäß

Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften auf Gewinne, die der Steuerpflichtige im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat oder erzielt, ist nicht grundgesetzwidrig.

Normenkette:

EStG § 10d ; EStG § 22 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 8 ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 9 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist xxxxxxxxxxxxx.

In seiner Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2000 erklärte er neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit u. a. sonstige Einkünfte in Höhe von ./. 2.604,00 DM, die sich aus Veräußerungsverlusten von Wertpapieren in Höhe von 2.118,48 DM sowie von Werbungskosten in Höhe von 484,04 DM zusammensetzten. Zu den Einzelheiten wird auf Bl. 69 der Einkommensteuerakte verwiesen.