I.
Die Beteiligten stritten ursprünglich über die Befugnis des Beklagten, die ursprüngliche Klägerin und jetzige Insolvenzschuldnerin (Schuldnerin) durch Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Alt. 1 der Abgabenordnung (AO) in Höhe von 73.000 EUR für Steuerschulden der E Verwaltungs GmbH in Anspruch zu nehmen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|