Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe und mit welchem Steuersatz Einkünfte einer zunächst unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Person nach deren Wegzug ins Ausland der deutschen Steuer hätten unterworfen werden dürfen.
Der Kläger war von 1994 bis Anfang 1997 (Streitjahr) bei der G AG, einer inländischen Kapitalgesellschaft, nichtselbständig tätig. Er wohnte während dieser Zeit im Inland. Mit Wirkung zum 31.03.1997 wurde er an die Muttergesellschaft der G AG, ein US-amerikanisches Unternehmen (G USA), versetzt. In diesem Zusammenhang zog er schon am 08.03.1997 in die USA um.
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