Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29.10.2020, Az.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 59.051,47 € festgesetzt.
A.
I.
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