FG Hamburg - Urteil vom 14.11.2018
2 K 353/16
Normen:
EStG § 6b;

Reichweite einer durch das Finanzamt erteilten verbindlichen Auskunft und Auswirkung auf den aus einer Veräußerung eines Grundstücks resultierenden Gewinn

FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018 - Aktenzeichen 2 K 353/16

DRsp Nr. 2023/343

Reichweite einer durch das Finanzamt erteilten verbindlichen Auskunft und Auswirkung auf den aus einer Veräußerung eines Grundstücks resultierenden Gewinn

1. Eine Treuhandvereinbarung, die lediglich die Gesellschafterstellung des Treuhänders bei einer GmbH & Co. KG betrifft, führt nicht zu einer Entprägung der GmbH & Co. KG.2. Nicht nur das Vorliegen, sondern auch der Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft sind danach zu beurteilen, wie der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt und Inhalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen kann.

Normenkette:

EStG § 6b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, welche Reichweite eine durch das Finanzamt erteilte verbindliche Auskunft entfaltet und ob gegebenenfalls auf einen aus der Veräußerung eines Grundstücks resultierenden Gewinn § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) Anwendung findet.