Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der Nacherhebung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK wegen beachtlichen Irrtums der Zollbehörden; Zoll
FG München, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 3 K 646/00
DRsp Nr. 2004/9607
Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der Nacherhebung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK wegen beachtlichen Irrtums der Zollbehörden; Zoll
1. Zollfreiheit aufgrund einer Präferenzbehandlung scheidet aus, wenn die vorgelegten Präferenzbescheinigungen widerrufen worden sind.
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