Streitig ist bei der Einkommensteuer (ESt) 1999 der Abzug von Reinigungskosten für Dienstbekleidung als Werbungskosten (Wk) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Der Kläger (Kl.) ist Polizeibeamter. Er verrichtet seinen Dienst in einer Einsatzhundertschaft. In der gemeinsam mit der Ehefrau abgegebenen ESt-Erklärung 1999 machte der Ehemann folgende Kosten für die Reinigung der Dienstkleidung in der privaten Waschmaschine geltend. Er legte 46 Arbeitswochen zu Grunde:
1. Hemden und T-Shirts
46 Waschgänge x 5,75 DM pro Waschgang
264,50 DM
2. Diensthosen
10 Waschgänge x 5,75 DM pro Waschgang
57,50 DM
3. Einsatzanzüge
16 Waschgänge x 4,80 DM pro Waschgang
73,50 DM
4. dienstlich geliefertes Sportzeug
46 Waschgänge x 5,75 DM pro Waschgang
264,50 DM
5. Winterparka
6 Waschgänge x 5,75 DM pro Waschgang
34,50 DM
6. Pullover
12 Waschgänge x 5,75 DM pro Waschgang
69,00 DM
7. dienstlich gelieferte Winterunterwäsche
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