FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.07.2004
2 K 286/03
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Reisekosten einer Lehrerin nach Israel; Einkommensteuer 2000

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.07.2004 - Aktenzeichen 2 K 286/03

DRsp Nr. 2005/11183

Reisekosten einer Lehrerin nach Israel; Einkommensteuer 2000

Nimmt eine Deutsch- und Geschichtslehrerin, die auch Fachbetreuerin für Geschichte ist, an einer von der Bundeszentrale für politische Bildung organisierten Reise mit nicht homogenem Teilnehmerkreis nach Israel teil, sind die Reiseaufwendungen nicht als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften abziehbar, wenn die Fahrt in nicht unerheblichen Maß der Verfolgung privater Interessen dient, weil das Reiseprogramm durchsetzt ist mit touristisch attraktiven Zielen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Reise nach Israel als Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbstständiger Arbeit.