Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs
BFH, vom 15.03.1994 - Aktenzeichen X R 93/90
DRsp Nr. 1997/8586
Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs
Auch ein Nießbrauch kann als vermögenswerter Gegenstand des Rechtsverkehrs Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein. Eine dem zivilrechtlichen Typus des Versorgungsvertrages vergleichbare Vereinbarung mit der Folge der Abänderbarkeit der wiederkehrenden Leistungen liegt vor, wenn das Nutzungsrecht als solches für den Nießbraucher eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit darstellt und der Zahlungsverpflichtete die versprochenen wiederkehrenden Leistungen aus den Erträgen des übergebenen Rechts erbringen kann. Ist dies nicht der Fall, spricht dies für die Unabänderbarkeit der Leistungen. Diese kann nicht durch eine Bezugnahme auf § 323ZPO beseitigt werden, wenn die Höhe der Leistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht wird, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen.
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