Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 28. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung (EM) von der Beklagten.
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