Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 7. November 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung hat.
Der 1980 geborene Kläger war zuletzt vom 1. Dezember 2009 bis 28. Februar 2011 als Maschinen- und Anlagenführer tätig. Er bezieht Leistungen nach dem ().
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