Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 6. November 2015 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der der Klägerin zu gewährenden Rente.
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