I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 19. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Zahlung einer höheren Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Zugrundelegung des jeweils aktuellen Rentenwertes "West" anstelle des aktuellen Rentenwertes (Ost) hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|