FG Nürnberg - Urteil vom 13.02.2019
5 K 887/18
Fundstellen:
EFG 2019, 764

Rentenversicherung; Einkommen; Leistungen; Arbeitgeber; Werbungskosten; Beitragsbemessungsgrenze; Sozialversicherung; Einkommensteuerbescheid; Berechnung; Arbeit; Revision; Heimatland; Pflichtversicherung; Auslegung; gesetzlichen Rentenversicherung; Bundesrepublik Deutschland; Rechtsprechung des BFH

FG Nürnberg, Urteil vom 13.02.2019 - Aktenzeichen 5 K 887/18

DRsp Nr. 2019/6505

Rentenversicherung; Einkommen; Leistungen; Arbeitgeber; Werbungskosten; Beitragsbemessungsgrenze; Sozialversicherung; Einkommensteuerbescheid; Berechnung; Arbeit; Revision; Heimatland; Pflichtversicherung; Auslegung; gesetzlichen Rentenversicherung; Bundesrepublik Deutschland; Rechtsprechung des BFH

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob Versorgungsbeiträge zu einem inländischen Versorgungswerk, die im Zusammenhang mit gem. Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich steuerfreien ausländischen Einkünften stehen, im Rahmen des Progressionsvorbehalts wegen Art. 45 AEUV zu berücksichtigen sind.

Die verheirateten Kläger wurden für die Streitjahre 2012 und 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus gewerblicher bzw. selbständiger Tätigkeit.