Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob Versorgungsbeiträge zu einem inländischen Versorgungswerk, die im Zusammenhang mit gem. Art.
Die verheirateten Kläger wurden für die Streitjahre 2012 und 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus gewerblicher bzw. selbständiger Tätigkeit.
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