BFH - Urteil vom 20.07.2010
IX R 30/09
Normen:
EStG § 9 Abs. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 12;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 26.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1448/07

Rentenzahlungen als Werbungskosten zur Erwerbung der Mieteinnahmen; Zugehörigkeit eines Empfängers von wiederkehrenden Leistungen zum sog. Generationennachfolge-Verbund als Voraussetzung für die Abziehbarkeit dieser Bezüge als Sonderausgaben

BFH, Urteil vom 20.07.2010 - Aktenzeichen IX R 30/09

DRsp Nr. 2010/18526

Rentenzahlungen als Werbungskosten zur Erwerbung der Mieteinnahmen; Zugehörigkeit eines Empfängers von wiederkehrenden Leistungen zum sog. Generationennachfolge-Verbund als Voraussetzung für die Abziehbarkeit dieser Bezüge als Sonderausgaben

NV: Hat der nicht befreite Vorerbe aus einem Vermächtnis Rentenzahlungen an die nichteheliche Lebenspartnerin des Erblassers zu entrichten, so sind diese weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Gegenständen des Nachlasses noch als Sonderausgaben abziehbar.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; EStG § 12;

Gründe

I.

Der verheiratete Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde für das Streitjahr 2003 getrennt zur Einkommensteuer veranlagt.