I. Das Finanzgericht (FG) hat mit Urteil vom ... die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen den Bescheid des seinerzeit dafür zuständig gewesenen Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, mit dem es die Bestellung des Klägers als Steuerberater widerrufen hat, als unbegründet abgewiesen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom ... als unbegründet zurückgewiesen.
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