Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23.10.2020 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten einen Restwerklohnanspruch in Höhe von 7.825,94 € geltend. Hinsichtlich der Einzelheiten des Vorbringens der Parteien in 1. Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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