Streitig ist die Frage, ob ein in Zusammenhang mit dem Rücktritt von einem Grundstückskauf gezahltes "Reugeld" nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig ist oder ein nicht steuerbares veräußerungsähnliches Rechtsgeschäft darstellt.
Die Kläger waren zu je 1/2 Miteigentümer zweier Grundstücke in den neuen Bundesländern, die sie teils im Erbwege, teils durch Schenkung von ihren Eltern übertragen erhalten haben. Den Eltern gehörten die Grundstücke bereits vor Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Flächen wurden bis zum 20. Dezember 1991 an eine
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