I. Gegen den Gewerbesteuerbescheid für 1993, der vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA I--) am 27. November 1997 dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) gegenüber erlassen worden war, hatte dieser Klage mit dem Einwand erhoben, er habe im Zuständigkeitsbereich des FA I keine Betriebsstätte unterhalten. Die Klage ist vom Finanzgericht (FG) durch Urteil vom 30. September 1998 unter Hinweis auf § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung (
Gegen dieses Urteil hat der Kläger Revision eingelegt und deren Nichtzulassung zugleich mit der Beschwerde angegriffen.
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