I. Die Revisionsklägerin --im Streitjahr eine GmbH, zwischenzeitlich in eine KG umgewandelt-- war zum Klageverfahren der Kläger --zusammen veranlagter Ehegatten-- notwendig beigeladen worden. Die Klage richtete sich gegen den Einkommensteuerbescheid 1991 der Kläger, mit dem der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) Ausschüttungen der Revisionsklägerin statt als Einnahmen bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen als Teil seines Verkaufserlöses i.S. von § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die von ihm veräußerte Beteiligung an der Revisionsklägerin erfasste. Die Revisionsklägerin vertritt die Ansicht, dass eine Ausschüttung nicht vorlag. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen.
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