Auf die Beschwerden der Generalzolldirektion vom 03.05.2018 sowie des Antragstellers vom 09,05.2018 wird der am 19.04.2018 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim in Ziffer 1 und 2 wie folgt abgeändert:
2.Ein Versorgungsausgleich findet ab 01.01.2018 nicht statt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3.Der Verfahrenswert wird auf 1000 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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