BFH, Beschluß vom 27.07.2000 - Aktenzeichen VII R 113/98
DRsp Nr. 2000/9951
Revision, Mehrfacheinlegung
1. Das Recht, Revision gegen ein und dasselbe Urteil einzulegen, kann innerhalb der Revisionsfrist von einem Beteiligten wiederholt wahrgenommen werden.2. Es handelt sich dann um die Wiederholung desselben Rechtsmittels, über das das Revisionsgericht einheitlich zu entscheiden hat.3. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung.