BFH - Beschluß vom 27.07.2000
VII R 113/98
Normen:
FGO § 120 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 184

Revision, Mehrfacheinlegung

BFH, Beschluß vom 27.07.2000 - Aktenzeichen VII R 113/98

DRsp Nr. 2000/9951

Revision, Mehrfacheinlegung

1. Das Recht, Revision gegen ein und dasselbe Urteil einzulegen, kann innerhalb der Revisionsfrist von einem Beteiligten wiederholt wahrgenommen werden. 2. Es handelt sich dann um die Wiederholung desselben Rechtsmittels, über das das Revisionsgericht einheitlich zu entscheiden hat. 3. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung.

Normenkette:

FGO § 120 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2;

Gründe: