I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war als Kommanditistin zu 99,01 v.H. an der K GmbH & Co KG beteiligt, die in der ...branche tätig war. Über das Vermögen der KG wurde am 31. Oktober 1996 der Konkurs eröffnet.
Das Büro- und Betriebsgebäude der KG in L gehörte der Klägerin, die es ihrer Gesellschaft zur Verfügung gestellt hatte.
Nach den Berechnungen des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) schuldet die KG für das Jahr 1995 und das Jahr 1996 bis zur Konkurseröffnung ... DM Umsatzsteuer.
Wegen dieser Steuerschulden nahm das FA die Klägerin mit Haftungsbescheid vom 6. August 1999 in Anspruch; es stützte den Bescheid auf die Vorschrift des § 74 der Abgabenordnung (
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