I. Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerrechtlichen Umgliederungsregelungen im Zusammenhang mit dem Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen und die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 732 abgedruckt.
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