A. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Anschlussrevisionsbeklagte (Klägerin) wird mit ihrem Ehemann für die Streitjahre (1992 bis 1994) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erwarb durch notariellen Kaufvertrag vom 23. August 1991 von der B-GmbH (Bauträgerin) das Grundstück X-Weg 10 mit einem darauf noch zu errichtenden Einfamilienhaus. Das Grundstück gehörte zu dem Gesamtbauvorhaben X-Weg 4, 6, 8 und 10, das insgesamt vier von der Bauträgerin für verschiedene Auftraggeber zu erstellende Einfamilienhäuser umfasste.
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