Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hat die von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) herausgegebenen Sportplaner (Tennis-, Fußball-, Golf- und Motorsportplaner) entgegen der Umsatzsteueranmeldung der Klägerin für das Jahr 1995 dem Regelsteuersatz unterworfen (Änderungsbescheid vom 14. Oktober 1997, insoweit bestätigt durch die Einspruchsentscheidung vom 23. Juni 1999).
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