BFH - Beschluß vom 22.09.2000
XI B 36/00
Normen:
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;

Revisionsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde: Postulationsfähigkeit

BFH, Beschluß vom 22.09.2000 - Aktenzeichen XI B 36/00

DRsp Nr. 2000/10115

Revisionsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde: Postulationsfähigkeit

Zum Vertretungserfordernis im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Normenkette:

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

Das Finanzgericht hatte die Klage des Klägers und Rechtsbehelfsführers (Kläger) wegen Einkommensteuer 1993 bis 1996 als unzulässig abgewiesen, da der Kläger den Gegenstand des Klagebegehrens nicht bezeichnet habe. Mit seinem Begehren macht der Kläger die Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung geltend.